Die Bundesregierung plant, am 20. Januar einen Entwurf zur Änderung des Verpackungsgesetzes vorzulegen. Damit setzt sie die Einwegkunststoff- und die Abfallrahmenrichtlinie der EU in nationales Recht um und entwickelt so das Verpackungsgesetz hinsichtlich ökologischer Anforderungen weiter.
Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass auch das Recycling von Kunststoffverpackungsabfällen signifikant verbessert werden konnte. Bühler ergänzt: „Wichtig ist, in der gesamten EU eine einheitliche Vorgehensweise zu haben. Wir müssen gemeinsam das Ziel verfolgen, die Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern und Kreislaufkonzepte zu fördern, die das Abfallaufkommen reduzieren.“
Weitere Informationen bietet die zugehörige Pressemitteilung der beiden Wirtschaftsverbände.